Die unsichtbaren Helden: Warum regelmäßige Rostvorsorge Leben rettet (und Geld spart)

Spot Repair: Kleinere Schäden, große Wirkung – So bleibt Ihr Lack makellos
18. September 2025

Reparatur

Welche verschiedenen Reparaturarten gibt es?

  • Reparatur (Instandsetzung), Austausch und/oder Lackierung von Karosserieteilen
  • Überprüfung von Achsteilen (Rädern, Felgen, Achsteilen) durch eine elektronische Achsvermessung bei Schäden an Rädern oder anderer Achsteile
  • Bei der Anzeige von Fehlern im Display des Armaturenbretts (z.B. Beleuchtung, Bremsen) wird eine Fehlersuche durch das Auslesen des elektronischen Fehlerspeichers des Fahrzeuges mittels computergestützten Auslesegeräten durchgeführt
  • Bei größeren Schäden erfolgt eine elektronische Vermessung der Gesamtkarosserie zur genauen Überprüfung

Werden die Reparaturen von der Versicherung übernommen?

Man unterscheidet hier zwei Fälle:

  1. Kasko-Schäden

Selbst verschuldete Schäden oder Schäden, bei denen kein Dritter haftbar gemacht werden kann (z.B. Unfallflucht), werden von der eigenen (Kasko-) Versicherung übernommen.

1a. Vollkaskoschaden:

Alle Schäden und die damit zusammenhängenden Arbeiten werden von der Versicherung übernommen.
In der Regel erfolgt hier eine Selbstbeteiligung von 300,00 oder 500,00 € und eine Rückstufung im Vertrag, was einen höheren Beitrag im nächsten Jahr zur Folge hat. In der Regel lohnt es sich hier nur Schäden über 1000,00 € über die Vollkasko regulieren zu lassen. Geringere Beträge sollte man selbst bezahlen.

1b. Teilkaskoschäden:

Hierbei werden Schäden am Glas (z.B. Windschutzscheibe) oder generelle Schäden durch Einbruch, Diebstahl und Wildschäden übernommen. Die Selbstbeteiligung liegt hier in der Regel bei 150,00€. Es erfolgt hier keine Rückstufung im Vertrag. Der weitaus häufigste Schaden (ca. 90%) ist hier die Beschädigung der Windschutzscheibe, die dann meist ausgetauscht werden muss.

2. Haftpflichtschaden:
Schäden, die von dem Fahrzeug eines Dritten zugefügt werden, und bei denen der Verursacher feststeht, hier werden alle Kosten vom Verursacher bzw. dessen Versicherung übernommen