Welche verschiedenen Reparaturarten gibt es?
Werden die Reparaturen von der Versicherung übernommen?
Man unterscheidet hier zwei Fälle:
Selbst verschuldete Schäden oder Schäden, bei denen kein Dritter haftbar gemacht werden kann (z.B. Unfallflucht), werden von der eigenen (Kasko-) Versicherung übernommen.
1a. Vollkaskoschaden:
Alle Schäden und die damit zusammenhängenden Arbeiten werden von der Versicherung übernommen.
In der Regel erfolgt hier eine Selbstbeteiligung von 300,00 oder 500,00 € und eine Rückstufung im Vertrag, was einen höheren Beitrag im nächsten Jahr zur Folge hat. In der Regel lohnt es sich hier nur Schäden über 1000,00 € über die Vollkasko regulieren zu lassen. Geringere Beträge sollte man selbst bezahlen.
1b. Teilkaskoschäden:
Hierbei werden Schäden am Glas (z.B. Windschutzscheibe) oder generelle Schäden durch Einbruch, Diebstahl und Wildschäden übernommen. Die Selbstbeteiligung liegt hier in der Regel bei 150,00€. Es erfolgt hier keine Rückstufung im Vertrag. Der weitaus häufigste Schaden (ca. 90%) ist hier die Beschädigung der Windschutzscheibe, die dann meist ausgetauscht werden muss.
2. Haftpflichtschaden:
Schäden, die von dem Fahrzeug eines Dritten zugefügt werden, und bei denen der Verursacher feststeht, hier werden alle Kosten vom Verursacher bzw. dessen Versicherung übernommen