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    Impressum
    Krause Karosserie Neuss GmbH

    Moselstraße 29
    41464 Neuss

    Tel.: 02131.12 45 60

    Fax.: 02131.12 45 650

    Mail: [email protected]

    Instagram

    Amtsgericht Neuss: HRB-Nr. 5739

    Umsatzsteuer-ID: DE120694082

    Geschäftsführer:

    Mario Krause

    Werner Krause

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    Reparatur

    Welche verschiedenen Reparaturarten gibt es?

    • Reparatur (Instandsetzung), Austausch und/oder Lackierung von Karosserieteilen
    • Überprüfung von Achsteilen (Rädern, Felgen, Achsteilen) durch eine elektronische Achsvermessung bei Schäden an Rädern oder anderer Achsteile
    • Bei der Anzeige von Fehlern im Display des Armaturenbretts (z.B. Beleuchtung, Bremsen) wird eine Fehlersuche durch das Auslesen des elektronischen Fehlerspeichers des Fahrzeuges mittels computergestützten Auslesegeräten durchgeführt
    • Bei größeren Schäden erfolgt eine elektronische Vermessung der Gesamtkarosserie zur genauen Überprüfung

    Werden die Reparaturen von der Versicherung übernommen?

    Man unterscheidet hier zwei Fälle:

    1. Kasko-Schäden

    Selbst verschuldete Schäden oder Schäden, bei denen kein Dritter haftbar gemacht werden kann (z.B. Unfallflucht), werden von der eigenen (Kasko-) Versicherung übernommen.

    1a. Vollkaskoschaden:

    Alle Schäden und die damit zusammenhängenden Arbeiten werden von der Versicherung übernommen.
    In der Regel erfolgt hier eine Selbstbeteiligung von 300,00 oder 500,00 € und eine Rückstufung im Vertrag, was einen höheren Beitrag im nächsten Jahr zur Folge hat. In der Regel lohnt es sich hier nur Schäden über 1000,00 € über die Vollkasko regulieren zu lassen. Geringere Beträge sollte man selbst bezahlen.

    1b. Teilkaskoschäden:

    Hierbei werden Schäden am Glas (z.B. Windschutzscheibe) oder generelle Schäden durch Einbruch, Diebstahl und Wildschäden übernommen. Die Selbstbeteiligung liegt hier in der Regel bei 150,00€. Es erfolgt hier keine Rückstufung im Vertrag. Der weitaus häufigste Schaden (ca. 90%) ist hier die Beschädigung der Windschutzscheibe, die dann meist ausgetauscht werden muss.

    2. Haftpflichtschaden:
    Schäden, die von dem Fahrzeug eines Dritten zugefügt werden, und bei denen der Verursacher feststeht, hier werden alle Kosten vom Verursacher bzw. dessen Versicherung übernommen