Ausbildung als Karosseriebaumechaniker/in (M/W/D)

Über diese Stelle

Du bist handwerklich begabt, hast ein gutes Auge für Details und scheust dich nicht davor, anzupacken?

Dann starte deine Karriere bei uns und zeig allen, was in dir steckt.

Über diese Stelle

Als Karosseriebaumechaniker/in reparierst du beschädigte Fahrzeugteile (z. B.
Stoßstangen). Je nach Schaden baust du das kaputte Fahrzeugteil aus, reparierst es
und montierst es nach der Lackierung wieder fachgerecht. Bei uns lernst du den
Ausbildungsschwerpunkt Instandsetzung.

Was du lernen wirst:

  • Alltagsorganisation
  • Automechanik
  • Im Team arbeiten
  • Fahrzeuginstandsetzung

Fakten zur Ausbildung:

  • Dauer: 3 1/2 Jahre – Start zum 01.08.
  • Ausbildungsort: Betrieb: Neuss / Schule: Düsseldorf
  • Arbeitszeiten: Betrieb: 7-16 Uhr / Schule: 7.45 -15 Uhr

Du hast Interesse an einer Ausbildung bei uns?

Bewirb dich jetzt und lerne unser Team bei einem Praktikum kennen!

Was muss ich mitbringen?

  • Letztes Zeugnis

  • Bewerbungsschreiben

  • Lebenslauf

    Mitarbeiter Benefits

    • 30 Urlaubstage und zusätzlich 24.12., 31.12. & Rosenmontag

    • Vermögenswirksame Leistungen nach Probezeit

    • Überdurchschnittliches Gehalt

    • Mitarbeiterevents

      • Deutschlandticket

        Krause Karosserie in Zahlen

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        Reparatur

        Welche verschiedenen Reparaturarten gibt es?

        • Reparatur (Instandsetzung), Austausch und/oder Lackierung von Karosserieteilen
        • Überprüfung von Achsteilen (Rädern, Felgen, Achsteilen) durch eine elektronische Achsvermessung bei Schäden an Rädern oder anderer Achsteile
        • Bei der Anzeige von Fehlern im Display des Armaturenbretts (z.B. Beleuchtung, Bremsen) wird eine Fehlersuche durch das Auslesen des elektronischen Fehlerspeichers des Fahrzeuges mittels computergestützten Auslesegeräten durchgeführt
        • Bei größeren Schäden erfolgt eine elektronische Vermessung der Gesamtkarosserie zur genauen Überprüfung

        Werden die Reparaturen von der Versicherung übernommen?

        Man unterscheidet hier zwei Fälle:

        1. Kasko-Schäden

        Selbst verschuldete Schäden oder Schäden, bei denen kein Dritter haftbar gemacht werden kann (z.B. Unfallflucht), werden von der eigenen (Kasko-) Versicherung übernommen.

        1a. Vollkaskoschaden:

        Alle Schäden und die damit zusammenhängenden Arbeiten werden von der Versicherung übernommen.
        In der Regel erfolgt hier eine Selbstbeteiligung von 300,00 oder 500,00 € und eine Rückstufung im Vertrag, was einen höheren Beitrag im nächsten Jahr zur Folge hat. In der Regel lohnt es sich hier nur Schäden über 1000,00 € über die Vollkasko regulieren zu lassen. Geringere Beträge sollte man selbst bezahlen.

        1b. Teilkaskoschäden:

        Hierbei werden Schäden am Glas (z.B. Windschutzscheibe) oder generelle Schäden durch Einbruch, Diebstahl und Wildschäden übernommen. Die Selbstbeteiligung liegt hier in der Regel bei 150,00€. Es erfolgt hier keine Rückstufung im Vertrag. Der weitaus häufigste Schaden (ca. 90%) ist hier die Beschädigung der Windschutzscheibe, die dann meist ausgetauscht werden muss.

        2. Haftpflichtschaden:
        Schäden, die von dem Fahrzeug eines Dritten zugefügt werden, und bei denen der Verursacher feststeht, hier werden alle Kosten vom Verursacher bzw. dessen Versicherung übernommen