Karosseriebaumechaniker/in (M/W/D)

Über diese Stelle

Karosseriebaumechaniker (m/w/d)

Du bist leidenschaftlicher Karosseriebaumechaniker auf der Suche nach einem
neuen Job? Dann bist du bei uns richtig!
Wir sind eine moderne Karosserie- und Lackierwerkstatt in Neuss und suchen
zur Verstärkung unseres Teams eine/n erfahrene/n und
motivierte/n Karosseriebauchmechaniker/in (m/w/d) mit abgeschlossenener
Ausbildung.
Was wir dir bieten:

  • Einen sicheren und unbefristeten Arbeitsplatz in einem familiären Team
  • Eine top ausgestattete Werkstatt mit moderner Technik
  • Faire und leistungsgerechte Bezahlung
  • Abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben
  • Möglichkeiten zur Weiterbildung

Klingt nach deinem nächsten Job?
Du möchtest Teil unseres Teams werden?

Dann schick uns deine Bewerbung per E-Mail
an [email protected].
Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!

Was muss ich mitbringen?

  • Gesellenbrief

  • Gehaltsvorstellung

  • Lebenslauf

  • Startdatum

    Mitarbeiter Benefits

    • 30 Urlaubstage und zusätzlich 24.12., 31.12. & Rosenmontag

    • Betriebliche Altersvorsorge

    • Überdurchschnittliches Gehalt

    • Mitarbeiterevents

      • Jobrad

        Nach Probezeitende

      Krause Karosserie in Zahlen

      Reparatur

      Welche verschiedenen Reparaturarten gibt es?

      • Reparatur (Instandsetzung), Austausch und/oder Lackierung von Karosserieteilen
      • Überprüfung von Achsteilen (Rädern, Felgen, Achsteilen) durch eine elektronische Achsvermessung bei Schäden an Rädern oder anderer Achsteile
      • Bei der Anzeige von Fehlern im Display des Armaturenbretts (z.B. Beleuchtung, Bremsen) wird eine Fehlersuche durch das Auslesen des elektronischen Fehlerspeichers des Fahrzeuges mittels computergestützten Auslesegeräten durchgeführt
      • Bei größeren Schäden erfolgt eine elektronische Vermessung der Gesamtkarosserie zur genauen Überprüfung

      Werden die Reparaturen von der Versicherung übernommen?

      Man unterscheidet hier zwei Fälle:

      1. Kasko-Schäden

      Selbst verschuldete Schäden oder Schäden, bei denen kein Dritter haftbar gemacht werden kann (z.B. Unfallflucht), werden von der eigenen (Kasko-) Versicherung übernommen.

      1a. Vollkaskoschaden:

      Alle Schäden und die damit zusammenhängenden Arbeiten werden von der Versicherung übernommen.
      In der Regel erfolgt hier eine Selbstbeteiligung von 300,00 oder 500,00 € und eine Rückstufung im Vertrag, was einen höheren Beitrag im nächsten Jahr zur Folge hat. In der Regel lohnt es sich hier nur Schäden über 1000,00 € über die Vollkasko regulieren zu lassen. Geringere Beträge sollte man selbst bezahlen.

      1b. Teilkaskoschäden:

      Hierbei werden Schäden am Glas (z.B. Windschutzscheibe) oder generelle Schäden durch Einbruch, Diebstahl und Wildschäden übernommen. Die Selbstbeteiligung liegt hier in der Regel bei 150,00€. Es erfolgt hier keine Rückstufung im Vertrag. Der weitaus häufigste Schaden (ca. 90%) ist hier die Beschädigung der Windschutzscheibe, die dann meist ausgetauscht werden muss.

      2. Haftpflichtschaden:
      Schäden, die von dem Fahrzeug eines Dritten zugefügt werden, und bei denen der Verursacher feststeht, hier werden alle Kosten vom Verursacher bzw. dessen Versicherung übernommen